Kosten der Ausbildung

Die Schule erhebt für die Erstausbildung an der Berufsfachschule für Podologen kein Schulgeld.

Es fallen lediglich Kosten für persönliche Materialien, Werkzeug, Arbeitskleidung sowie für Prüfungen an.

(gültig für Ausbildungen mit Beginn ab dem Schuljahr 2020/21).

 

Fördermöglichkeiten

Der Besuch der Schule berechtigt zum Bezug von SchülerInnen-BAföG.

Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.

Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier.


Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, kann die Teilnahme an der Ausbildung auch von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden.


Eine Förderung als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit mit Hilfe eines Bildungsgutscheines ist nicht möglich.